Software-Pflegevertrag
Präambel
Die AMYS IT-Solutions GmbH verkauft die Software in Kombination mit einem Pflegevertrag. Der Kunde erwirbt gleichzeitig mit dem Software-Lizenzvertrag diesen Software-Pflegevertrag. AMYS IT-Solutions GmbH und der Kunde (gemeinsam die «Parteien») vereinbaren deshalb Folgendes:
1. Definitionen
„Wir” steht für die AMYS IT-Solutions GmbH mit Hauptsitz in Rödermark (Frankfurt), im folgenden Kontext auch als „der Dienstleister“ bezeichnet.
„Update“ umfasst die Lieferung einer verbesserten Programmversion. Als Update gelten folgende Fälle:
- Fehlerbeseitigung / Anpassung des Programms
- Anpassung an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen
- Anpassungen an die Systeme des Payment Service Providers oder der Shop Software
- Anpassung infolge Upgrades des Shopsystems (Major Release)
- Updates werden in der Versionierung des Dienstleisters mit Erhöhung der mittleren oder letzten Versionennummer gekennzeichnet.
„Upgrade“ beinhaltet eine verbesserte Programmversion des Dienstleisters mit zusätzlichen Funktionen. Diese werden in der Versionierung des Dienstleisters mit Erhöhung der Versionennummer der ersten Ziffern gekennzeichnet.
„Geschäftszeiten“ bezeichnet einen Zeitraum von Mo-Fr von 08.30Uhr – 17.00 Uhr MEZ mit Ausnahme von Feiertagen am Sitz des Dienstleisters.
2. Vertragsgegenstand
- Pflegeleistungen
Der Softwarewartungsvertrag beinhaltet folgende Dienstleistung von Seiten des Dienstleisters:
Der Kunde erhält während der Laufzeit dieses Vertrags Zugriff auf die neueste Version des lizenzierten Programms. Dies umfasst den Zugang zu Updates und Upgrades. Die Programme werden in der jeweils aktuellsten Version im Benutzerkonto des Kunden im Online Shop zur Verfügung gestellt. Informationen über die Veröffentlichung einer neuen Version werden dem Kunden über einen RSS-Feed zur Verfügung gestellt.
Dem Kunden steht während den Geschäftszeiten unter der im Internet publizierten Telefonnummer telefonische Unterstützung zur Verfügung.
Der Dienstleister stellt dem Kunden die Installationsanleitung in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung.
Die Fehlerbehebung, Installation und Integration in das System des Kunden ist kostenpflichtig und muss separat vergütet werden.
Die Beseitigung von Fehlern und Störungen, welche auf eine nicht bestimmungsgemäß Nutzung der Software, Änderungen der Einsatzumgebung oder unsachgemäße Systemvoraussetzungen zurückzuführen sind, werden von den Pflegeleistungen nicht erfasst. Nicht erfasst werden ferner Fehler oder Störungen, die auf die Umweltbedingungen am Aufstellungsort, Fehler in der Stromversorgung oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Alle Dienstleistungen im Rahmen dieses Software-Pflegevertrags erfordern, dass der Kunde die jeweils aktuellste Version des Programms installiert hat.
- Rechte an den Arbeitsergebnissen
Das Eigentum und die Immaterialgüterrechte an den vom Dienstleister im Rahmen der Pflegeleistungen fortwährend geschaffenen Arbeitsergebnissen, stehen vollumfänglich und ausschließlich dem Dienstleister zu. Auf die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden findet der Software-Lizenzvertrag Anwendung.
- Modalitäten der Nutzung aktualisierter Programmversionen
Die Überlassung der aktualisierten Versionen erfolgt nach den Bestimmungen des Software-Lizenzvertrags des Dienstleisters in der jeweils aktuellen Fassung, welche vom Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs akzeptiert wurde. Die Verwendung der aktuellen Version des Programms ist nur im Rahmen der Bestimmungen des Software-Lizenzvertrags gestattet.
3. Bereitschafts- und Reaktionszeiten
Es werden vom Dienstleister keine Reaktionszeiten garantiert. Der Dienstleister ist jedoch bestrebt, die Fragen und Probleme des Kunden schnellstmöglich zu beantworten oder direkt zu beheben.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird dem Dienstleister auf dessen Verlangen hin die für die Pflegeleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und den Zugang zu seinen Systemen und technischen Anlagen ermöglichen.
Der Kunde ist verpflichtet die aktuellste Version des Programms bei sich zu installieren, falls er die Supportleistungen des Dienstleisters in Anspruch nehmen will. Der Kunde benennt dem Dienstleister einen, im Umgang mit den unterstützten Produkten, geschulten und qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner. Der Kunde hat insbesondere dafür zu sorgen, dass der Ansprechpartner mitgeteilte Handlungsanweisungen oder Lösungsschritte fachgerecht umsetzen kann.
Der Kunde hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte notwendige Testumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten.
Der Kunde hat die zu einer angemessenen Abwicklung der Pflegeleistungen des Dienstleisters mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, E-Mail, Internet-Anbindung) erforderliche Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten und diese dem Dienstleister mitzuteilen.
Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufgetretenen Symptome, den von ihm eingesetzten Programmstand und Systemumgebung auf den vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Formularen detailliert zu beschreiben.
Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner individuellen Daten verantwortlich. Der Dienstleister weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jedem Eingriff in die Systemdateien erforderlich ist.
5. Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen des Vertrags erfolgt im Rahmen des Erstkaufs der Software. Für die folgenden Jahre erhält der Kunde vor Ablauf des Vertrags ein Angebot zur Vertragserneuerung.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte ergeben sich aus dem Lizenzvertrag. Es gelten die in Ziff. 6 des Lizenzvertrags erwähnten Rechte und Pflichten.
7. Haftung
Die Haftungsrechte ergeben sich aus dem Lizenzvertrag. Es gelten die in Ziff. 6 des Lizenzvertrags erwähnten Rechte und Pflichten.
8. Geheimhaltung
Jede Partei wird die geheimen Informationen der anderen Partei strikt geheim halten, d.h. Unbefugten nicht zugänglich machen und vor unerlaubtem Zugriff schützen. Unbefugt im Sinne dieser Regelung sind auch von den Parteien nicht vertragsgemäß eingesetzte Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer.
9. Vertragslaufzeit
- Laufzeit
Die Laufzeit dieses Vertrages richtet sich nach der für das jeweilige vom Kunden bestellte Paket vorgesehenen Dauer. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn und soweit der Kunde nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums diesen Vertrag in Textform (nur E-Mail oder Brief) kündigt.
- Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei wesentliche Pflichten aus dem Vertrag verletzt und diese Verletzung trotz Aufforderung in Textform nicht innerhalb von zehn Tagen einstellt und den vertragsgemäßen Zustand herstellt.
10. Schlussbestimmungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.
- Abtretung/Übertragung
Dieser Vertrag oder einzelne sich daraus ergebende Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten oder übertragen werden. Ungeachtet dessen sind wir berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne sich daraus ergebende Rechte und Pflichten auch ohne Ihre vorherige Zustimmung an mit uns im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundene Unternehmen abzutreten oder zu übertragen.
- Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.
Stand: Janaur 2024